Eine Runde Justiz-Lotto
\nAlles begann mit exzessiver Polizeigewalt und einer beh\u00f6rdlich orchestrierten Machtdemonstration gigantischen Ausma\u00dfes. Es sind die Tage im Juli vor zwei Jahren, die Zeit des G20-Gipfels in Hamburg und die Proteste gegen das Treffen der Staatschefs samt Entourage. Die Zahl der Verletzten und Schwerverletzten bei den \u00dcbergriffen durch die Polizei, etwa bei der Welcome-to-Hell-Demonstration oder rund um die Stra\u00dfe Rondenbarg waren hoch. Abseits von einigen kritischen Stimmen aus dem linken Spektrum wurde \u00f6ffentlich vor allem die Anzahl der verletzten ( zumeist durch Hitzeschlag und Pfefferspray-Eigenbeschuss ausgeknockten) Sicherheitskr\u00e4fte oder die kaputten Schaufensterscheiben im Schanzenviertel diskutiert.
Wenige Wochen sp\u00e4ter richtet sich auf einer Berliner Solidarit\u00e4tsveranstaltung f\u00fcr die Betroffenen der Polizeigewalt in Hamburg die staatliche Gewalt erneut gegen Aktivist_innen. Austragungsort diesmal: der Heinrichplatz mitten in Kreuzberg. Am Ende werden drei Menschen festgenommen. Derzeit laufen die Prozesse gegen sie. Die Anklage: Die drei \u201eHeinis\u201c, wie sich die Betroffenen selbst bezeichnen, sollen (gemeinschaftlich) Gegenwehr gegen den Polizeieinsatz geleistet haben. Zudem stehen Landfriedensbruch, t\u00e4tlicher Angriff, K\u00f6rperverletzung und versuchte Gefangenenbefreiung auf dem Programm.
Donnerstag, 15. August 2019, Amtsgericht Tiergarten
Schon um neun Uhr versammeln sich erste Unterst\u00fctzer_innen vor dem Geb\u00e4ude. Passant_innen k\u00f6nnen sich \u00fcber den anstehenden Prozesstermin und die Hintergr\u00fcnde informieren, es gibt Kaffee und Obst. Heute wird J\u00fcrgen, alias \u201eder zweite Heini\u201c angeklagt. Ein erster Heini hatte bereits einen Gerichtstermin im Mai, auch hier ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen.
Der heutige Heini hat entschieden, sich selbst zu verteidigen, ohne anwaltliche Unterst\u00fctzung. \u201eW\u00e4hrend der Vorbereitungen auf den Prozess des ersten Heinis und meinen eigenen ist die Willk\u00fcr vor und vom Gericht immer wieder ganz klar aufgeploppt. Ich habe mich zunehmend gefragt: Wof\u00fcr denn dann eigentlich eine Vertretung? Streng genommen sind Anw\u00e4lt_innen auch ein Teil dieses Rechtssystems, von welchem ich mich ganz klar distanziere und welches ich nicht als \u201ameins\u2018 anerkenne\u201c berichtet J\u00fcrgen sp\u00e4ter in einem Gespr\u00e4ch mit dem re:volt magazine. Er habe deshalb die Konsequenz gezogen, sich selbst zu verteidigen. In Folge dieser Entscheidung setzte er sich immer weiter mit Aspekten des Strafrechts, Gef\u00e4ngnissen, Prozessen gegen andere linke Aktivist_innen und so weiter auseinander. J\u00fcrgen berichtet, dass die Recherchen seinen Blick auf den anstehenden Prozess ver\u00e4nderten: \u201eDa wurde mit erstmal klar, dass es keinen roten Faden in der H\u00e4rte der Verurteilungen gibt. Die m\u00f6gliche H\u00f6he meiner Verurteilung hat deshalb in meiner Auseinandersetzung zunehmend eine geringere Rolle gespielt. Die gewonnene Freiheit, die ich durch die fehlende anwaltliche Vertretung erhielt, konnte ich dazu nutzen, um mich selber und mit Hilfe meines Unterst\u00fctzer_innen-Kreises zu empowern und mich gegen die Richtenden zu behaupten. Auf diese Weise konnte ich den Prozess f\u00fchren, so wie ich ihn am ehesten f\u00fcr angemessen halte.\u201c
Lasst den Prozess beginnen...
Der Prozess beginnt mit der Verlesung der Anklageschrift. Dann kommt Unruhe auf: Als erste Amtshandlung im Saal l\u00e4sst Richterin Stoppa dann den Saal r\u00e4umen. Der Grund: Es gibt offiziell 30 genehmigte Pl\u00e4tze f\u00fcr Unterst\u00fctzer_innen, aber noch mehr freie St\u00fchle. Angeklagter und Publikum forderten, drei weitere potenziell verf\u00fcgbare Sitzpl\u00e4tze an Unterst\u00fctzer_innen zu vergeben. \u201eEs waren drau\u00dfen noch Leute die hinein wollten, durch die freien Sitzpl\u00e4tze war die \u00d6ffentlichkeit nicht komplett hergestellt. Dies ist prinzipiell ein totaler Revisionsgrund der alle Urteile zunichte macht\u201c erkl\u00e4rt J\u00fcrgen sp\u00e4ter \u2013 allerdings nur, wenn ein Antrag gestellt wird, der die Richterin dazu auffordert, diese Situation zu Protokoll zu geben. Dieser Antrag kann m\u00fcndlich oder schriftlich gestellt werden. Befindet sich diese Sachlage im Protokoll, kann damit eine Revision erwirkt werden. \u201eF\u00fcr mich war das ein sehr entscheidender Moment\u201c erinnert sich J\u00fcrgen. \u201eIch musste mich an dieser Stelle zum ersten Mal gegen die Richterin behaupten. Ich habe sie insgesamt dreimal m\u00fcndlich dazu aufgefordert, ihre Entscheidung zu Protokoll zu geben \u2013 was sie einmal komplett ignorierte und dann zum zweiten Mal sagte, sie werde das nicht tun. Beim dritten Mal, gekreuzt durch die Aufruhr im Besucher_innenraum, platzte ihr der Kragen und sie hat alle hinaus geschickt.\u201c J\u00fcrgen verl\u00e4sst den Saal mit den Zuschauer_innen. Drau\u00dfen verfasst er einen schriftlichen Antrag, um die Richterin dazu zu zwingen, ihre Entscheidung zu Protokoll zu geben.
Nach zehn Minuten geht es zur\u00fcck in den Saal. Der Anfrage wird nicht stattgegeben. Als Begr\u00fcndung wird auf die erh\u00f6hten Sicherheitsvorkehrungen verwiesen . Auch die Prozessbeobachter_innen wurden im Vorfeld aus Sicherheitsgr\u00fcnden auch nur einzeln und nach ausgiebigen Kontrollen ins Gerichtsgeb\u00e4ude eingelassen; nur einige Papierbl\u00e4tter und Bleistifte sind erlaubt. \u201eDamit war die Richterin aus dem Schneider. Das Verlesen beziehungsweise Einreichen meines Antrags war dadurch nicht mehr notwendig. Allerdings: H\u00e4tte sie das nicht getan, ihre Begr\u00fcndung abgegeben, w\u00e4re sie durch meinen schriftlichen Antrag dazu gezwungen gewesen, ihre Entscheidung zu Protokoll zu geben\u201c erkl\u00e4rt J\u00fcrgen sp\u00e4ter das Hin und Her. Hoch lebe die Justizinszenierung.
Die Richterin verk\u00fcndet, jede weitere \u00c4u\u00dferung, jedes Schnalzen, Lachen, Klatschen im Gerichtssaal werde mit einem sofortigen Ausschluss der Zuschauer_innen bestraft. Zwei Sicherheitskr\u00e4fte nicken sich grinsend zu, lassen ihren Blick dann warnend \u00fcber die Zuschauer _innen wandern. Ob sich der Angeklagte zur Sache selbst \u00e4u\u00dfern m\u00f6chte, fragt die Richterin. Wolle er nicht, meint der Heini; wohl aber h\u00e4tte er einige \u00dcberlegungen mitgebracht, die er f\u00fcr die Zuschauer_innen gerne ausf\u00fchren wolle. Dem Vortrag seiner \u00fcber 18 Seiten langen Prozesserkl\u00e4rung wird stattgegeben. Wider Erwarten wird der Aktivist auch w\u00e4hrend seiner \u00fcber 45min\u00fctigen Rede nicht verbal unterbrochen. Wohl aber bl\u00e4ttern Staatsanw\u00e4ltin und Richterin immer wieder einmal unbeeindruckt in ihren Unterlagen herum, oder tauschen Blicke mit den \u00fcberall im Saal verteilten Sicherheitskr\u00e4ften und Polizist_innen aus. Die Bullen - so wird der Heini die Ausf\u00fchrenden der Staatsgewalt ausschlie\u00dflich nennen. Respekt hat er nicht. Nicht vor den Personen, die vor ihm sitzen, und noch weniger vor den \u00c4mtern und Funktionen, die sie innehaben. Staatsanwaltschaft und Gericht werden im Verlauf seiner Erkl\u00e4rung als willige Diener eines repressiven und autorit\u00e4ren Staatsapparats blo\u00dfgestellt. Ein Ausschnitt daraus:
\u201eBei genauerer Betrachtung der politischen Verfahren in den vergangenen Jahren ist zwar im Strafgesetzbuch eine klare Linie der Rechtsprechung zu erkennen, jedoch nicht in den Verurteilungen. Menschen, die erstaunlich milde verurteilt wurden, trotz ihrer ablehnenden Haltungen, und Menschen, an denen ein Exempel statuiert wurde \u2013 trotz Entschuldigungen und Einigungen. [\u2026] Ich hatte irgendwie damit gerechnet, dass der Staat, der sich so sehr f\u00fcr sein Rechtssystem r\u00fchmt, weniger mit Willk\u00fcr zu tun hat. Ich wurde eines Besseren belehrt. Die Abh\u00e4ngigkeiten von Polizei und Staatanwaltschaft, die Willk\u00fcr in der Anklageerhebung gegen Bullen, fehlende Kontrollinstanzen auf allen Ebenen: bei der Polizei, bei der Staatanwaltschaft, bei gerichtlichen Gutachter_innen, in den Kn\u00e4sten, und auch im Ma\u00dfregelungsvollzug, der ja eh sehr gerne lieber tot geschwiegen wird. Die Situation, in der ich mich gerade befinde, hat f\u00fcr mich nichts von einem Prozess, es ist auch kein Pokern. Es ist ein Lottospiel. Das Ganze ist historisch gewachsen: Von Staatsanwaltschaften, welche seit den Reichsjustizgesetzen 1877 Teil des Rechtssystems sind, und Richter_innen, die nahezu kaum f\u00fcr ihre Handlungen verurteilt wurden. Ich verweise auf das Gesetz zur Regelung der Rechtsverh\u00e4ltnisse Artikel 131 des Grundgesetzes, durch welches mehr als 55.000 NS-Beamt_innen, die ihre Besch\u00e4ftigungs- und Rentenanspr\u00fcche im Zuge der \u201eEntnazifizierung\u201c verloren hatten, die R\u00fcckkehr in den Staatsdienst erm\u00f6glicht wurde. Dadurch konnte sich ein strukturell menschenverachtendes und erniedrigendes System \u00fcber die Grenzen des Faschismus hinaus behaupten. Und zwar in Form von erlassenen Gesetzen wie auch in den richtenden Strukturen des Strafsystems.\u201c
Das treffe auch auf die Staatsanwaltschaft des Amtsgerichts Tiergarten zu, f\u00fchrt J\u00fcrgen weiter aus. Er macht es an einigen Beispielen deutlich: \u201eEine Aussage, die mir \u00fcber den Staatsanwalt zugetragen wurde, der unsere Anklage erhoben hat, klang in etwa so: \u201aDer Herr Storm hat da so einen Fetisch, der macht am liebsten Fu\u00dfball und linke Szene und dr\u00fcckt eigentlich \u00fcberall den Landfriedensbruch mit rein\u2018. Wie gesagt, ich behaupte nicht, dass es so ist, ich gebe lediglich wieder, was mir zugetragen wurde. Starkes St\u00fcck, hab\u2018 ich gedacht. Aber wie sich bei weiteren Recherchen herausstellen sollte, hat die Staatsanwaltschaft ohnehin keine sonderlich gute Presse zu vermerken: Der ehemalige Oberstaatsanwalt Roman Reusch ist ein AfD-Vorsitzender in Brandenburg. Seinen Sitz hatte er bis zum 1. Februar 2018. Nachdem er vermehrt aufgefordert worden war, zur\u00fcckzutreten, kam er diesem Ersuchen nach, wurde Generalstaatsanwalt und in verwirrender, ekelerregender und absto\u00dfender Weise hat dieser es nun in den Bundestag geschafft. Dort ist er Teil des parlamentarischen Kontrollgremiums, welches zust\u00e4ndig f\u00fcr die Kontrolle der drei Geheimdienste ist. Des Weiteren ist er im Ausschuss f\u00fcr Inneres und Heimat, ein Teil des Ausschusses f\u00fcr Recht und Verbraucherschutz und zu guter Letzt auch im Richter_innenwahlausschuss f\u00fcr Berlin.\u201c Aha. Noch Fragen?
Rechte Sicherheitsdiskurse und Polizeigewalt
Dass polizeiliche Gewalt derzeit \u00fcberhaupt in der breiten \u00d6ffentlichkeit diskutiert wird, ist unter Anderem einer im Herbst 2018 gestarteten Studie unter der Leitung des Kriminologen Tobias Singelnstein an der Ruhr-Uni Bochum zu verdanken. Seine Befragung mit \u00fcber 1000 beteiligten Personen untersucht Polizeigewalt in Deutschland. Bislang werden j\u00e4hrlich rund 2000 mutma\u00dflich rechtswidrige \u00dcbergriffe durch Polizeibeamt_innen durch Staatsanwaltschaften bearbeitet; die Dunkelziffer der tats\u00e4chlichen Gewaltakte, so die Studie, sei aber um ein Vielfaches h\u00f6her: Die ersten Hochrechnungen lassen vermuten, dass Polizeigewalt in der BRD mit bis zu 12000 vermuteten F\u00e4llen im Jahr viel zu wenig Aufmerksamkeit erh\u00e4lt. Nur rund jeder f\u00fcnfte Einsatz werde \u00fcberhaupt angezeigt. Viele Betroffene wissen genau: Ihre Gewalterfahrung wird in einem Prozess gegen die T\u00e4ter_innen f\u00fcr diese keine Konsequenzen nach sich ziehen. Im Schnitt werden 97 Prozent der Strafverfahren gegen Polizeibeamte eingestellt, ohne \u00fcberhaupt vor Gericht zu kommen. Hauptverantwortlich, so der Kriminologe, seien die Staatsanwaltschaften, die \u201eihr Verh\u00e4ltnis zur Polizei nicht belasten\u201c wollten. Im September sollen weitere Ergebnisse der Studie ver\u00f6ffentlicht werden. Wahrscheinlicher als eine Verurteilung des T\u00e4ters ist das Umdrehen des Spie\u00dfes, wobei der_die Gewaltbetroffene pl\u00f6tzlich selbst als Gewaltt\u00e4ter_in gebrandmarkt und vor Gericht gezerrt wird. Das zeigt nicht zuletzt der brutale \u00dcbergriff auf einen Demonstranten auf dem CSD in K\u00f6ln und die anschlie\u00dfende komplette Missachtung der offenkundigen Polizeigewalt durch die Staatsanwaltschaft.
Die qualitative Verschiebung der Polizeigewalt und die zunehmende Militarisierung des Polizeiapparats wurden nach dem G20-Gipfel offenkundig. Angebliche Gewalteskapaden der G20-Demonstrant_innen dienten als Vorwand, Polizeigesetze zu versch\u00e4rfen oder bestehende Vorkehrungen f\u00fcr Betroffene von polizeilicher Gewalt, etwa die Kennzeichnungspflicht in NRW, r\u00fcckg\u00e4ngig zu machen. Zudem kam es zu etlichen Verurteilungen gegen G20-Demonstrant_innen. Ihnen wurden teilweise mehrj\u00e4hrige Haftstrafen auferlegt. \u201eDer G20-Gipfel als Schaufenster moderner Polizeiarbeit\u201c, hei\u00dft es im Untertitel des Films \u201eHamburger Gitter\u201c, welches das Medienkollektiv \u201eleftvision\u201c im vergangenen Jahr in die Kinos des Landes brachte. Der Film macht den Sicherheitsdiskurs und die sicherheitspolitischen Nachwehen des Widerstands in Hamburg deutlich. Seit Mitte August 2019 kann man den Film auch frei im Netz anschauen. Der Untertitel h\u00e4tte ruhig auch \u201eein Schaufenster ewiger Polizeigewalt und ihrer rechtsstaatlichen Entsprechung\u201c hei\u00dfen k\u00f6nnen, denn nichts anderes ist zurzeit zu beobachten.
Es ist eine breitangelegte Offensive der Sicherheitsbeh\u00f6rden gegen Linke und marginalisierte Gruppen, die durch den Ruf nach autorit\u00e4ren Law- & Order-Politiken von rechts befeuert wird. Dem S\u00e4belrasseln von rechts wird zum einen mit der stetigen Ausweitung von Befugnissen f\u00fcr Sicherheitsbeh\u00f6rden und zum anderen mit der unerbittlichen Repression nach links Rechnung getragen. Um die herrschenden Zust\u00e4nde aufrechtzuerhalten, werden politische Gegner_innen kriminalisiert, sanktioniert, vereinzelt und rechtsstaatlich verfolgt. Nicht zuletzt werden sowohl Justiz als auch Polizei als Horte rechtsreaktion\u00e4rer Umtriebe und faschistischer Strukturen sichtbar. Das analyse & kritik-Dossier \u201eWie rechtsradikal ist die Polizei?\u201c hat j\u00fcngst einige F\u00e4lle zusammengestellt und kommt zum Schluss: \u201eDie Polizei ist eine Einstiegsszene in rechte Milieus und ein Verst\u00e4rker rassistischer Weltbilder. Wie tief Rassismus in der Polizeiarbeit verankert ist, wird in der \u00d6ffentlichkeit nur sporadisch problematisiert\u201c. Das muss auch in der Ausrichtung von Antirepressionsarbeit dringend mitgedacht werden.
Heinis Pl\u00e4doyer
Mit einer Zukunftsvision einer Welt ohne Kn\u00e4ste kommt die Prozessrede von J\u00fcrgen zu einem Ende. Einige Zuschauer_innen klatschen. Anlass genug, die Beobachter_innen allesamt unverz\u00fcglich aus dem Gerichtssaal hinauszuwerfen. Auch die Pressevertretung darf nicht bleiben. Innerhalb weniger Minuten tummeln sich in Saal und engem Vorzimmer \u00fcber 30 Bullen und Justizbeamt_innen.
Ein weiterer Moment der Selbstbehauptung vor Gericht: Der angeklagte Heini verl\u00e4sst mit seinem Publikum das Geb\u00e4ude: \u201eDurch meine Ladung bin ich belehrt worden, dass meine Anwesenheit nicht notwendig ist, und das gibt mir die M\u00f6glichkeit, Ihr ganzes Schauspiel nicht mitmachen zu m\u00fcssen!\u201c Alles, was Richterin und Staatsanwaltschaft samt der geladenen polizeilichen \u201eZeug_innen\u201c danach besprechen, findet ohne Prozessbeobachter_innen statt. Pikant dabei: Von zwei Hauptbelastungszeugen, welche das Gericht vorl\u00e4dt, hat einer entschuldigt gefehlt, ein weiterer war bis zum Moment der Saalr\u00e4umung noch nicht anwesend. Es sei, so meint J\u00fcrgen, \u201eanzunehmen, dass er auch bei der Urteilsverk\u00fcndung nicht anwesend war. Das macht das Urteil umso zweifelhafter\u201c. Vielleicht haben sie ja auch nur eine Runde Justiz-Lotto gespielt oder das Urteil erw\u00fcrfelt, welches dem Angeklagten im Nachhinein durch einen Neues Deutschland-Zeitungsartikel zugetragen wird: In Abwesenheit zu 150 Tagess\u00e4tzen verurteilt. Bis zum Ende August hat J\u00fcrgen das Urteil noch nicht schriftlich erhalten.
Seit einiger Zeit ist auch der Soliblog der Drei Heinis im Internet zu finden. Auf dem Blog sind nochmals einige vertiefende \u00dcberlegungen zur Antirepressionsarbeit und den bisherigen Prozessen zu finden. Der Gerichtsprozess des dritten Heinis findet indes am 24. September um 9 Uhr beim Amtsgericht Tiergarten statt.